Ernährungstherapie nach
§ 43 SGB V 

Ernährungstherapie ist die Behandlung von ernährungs(mit)bedingten Krankheiten, z. B. Übergewicht und Adipositas.
Als zertifizierte Diätassistentin ist meine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussbar. Du benötigst dazu eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von deinem Hausarzt. Den hinterlegten Bogen kannst du dir ausdrucken und einfach mit zu deinem Arzt nehmen. Dieser füllt ihn für dich aus.

Wie läuft eine Ernährungstherapie ungefähr ab?

Wir gehen gemeinsam durch folgende Schritte:

  • Erhebung und Einschätzung deines aktuellen Ernährungszustandes.
  • Formulierung konkreter und realistischer Ziele. Was sind deine Wünsche und Bedürfnisse? Warum willst du überhaupt abnehmen?
  • Informationsvermittlung über Essen und Trinken individuell auf dich und deinen Alltag abgestimmt.
  • Schrittweises Trainieren neuer Ess- und Trinkgewohnheiten sowie durchdachtes Einkaufen und Zubereiten für mehr Leichtigkeit im Alltag. 
    Das Leben ist schon stressig genug...
  • Unterstützung beim Stabilisieren der neuen Ess- und Trinkgewohnheiten für mehr Lebensqualität.


Das klingt anstrengend und viel? Ja, das kann sein. Deswegen denke daran: 

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!

 Antrag auf Zuschuss durch die 
Krankenkasse 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Drucke dir die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
  2. Lasse die Notwendigkeitsbescheinigung von deiner Ärztin/ deinem Arzt ausfüllen und unterschreiben.
  3. Kopiere dir (wenn möglich) ein Exemplar der ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung. Bringe die Kopie zur ersten Beratung mit. 
  4. Reiche die ärztliche Verordnung gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag, den du von mir erhalten hast im Original bei deiner Krankenkasse ein.
  5. Du erhältst eine schriftliche Auskunft, in welcher Höhe sich deine Krankenkasse an den Kosten für die Beratung beteiligt.
  6. Deine Beratung bei mir kannst du bar oder auf Rechnung bezahlen.
  7. Melde dich gerne bei mir für einen Termin für die Durchführung der verordneten Maßnahme.